was tun bei Gewalt?
Gewaltschutz – Information
Nach § 34a des Polizeigesetzes NRW kann die Polizei im Fall von häuslicher Gewalt, d.h. nach Gewaltandrohung oder Gewaltausübung, Ihren gewalttätigen Partner (Ex-Lebenspartner, Ex-Ehemann, jede erwachsene Person in der Wohngemeinschaft/Familie) sofort aus der Wohnung weisen und ihm ein Rückkehrverbot bis zu 10 Tagen erteilen.
Wenn Sie zuhause Gewalt erleben, können Sie die Polizei verständigen (Tel. 110 ). Die Polizei hat die Möglichkeit, den Täter für 10 Tage aus der Wohnung zu verweisen. Der Mann muss die Schlüssel abgeben und die Wohnung verlassen. In dieser Zeit darf er nicht in die gemeinsame Wohnung zurückkehren. Die Einhaltung des Rückkehrverbotes wird von der Polizei überprüft.
Die Polizei macht ein Kurzprotokoll, das Sie erhalten. Dieses Kurzprotokoll dokumentiert die Gewalttätigkeit. Sie können bei Gericht einen Eilantrag stellen, dass Sie alleine in der Wohnung bleiben können. Sobald der Antrag bei Gericht eingeht, wird der Täter weitere 10 Tage aus der Wohnung (weg-) gewiesen. In dieser Zeit muss das Gericht eine Entscheidung treffen; eine weitere Zuweisung wird in der Regel auf sechs Monate befristet. In dieser Zeit sollten Sie sich darüber klar werden, wie es weiter gehen soll. Je nachdem, ob Sie verheiratet sind oder nicht, sind die erforderlichen Schritte unterschiedlich. Eine Beratung durch eine Rechtsanwältin ist sinnvoll und wichtig.
Falls Ihre Aufenthaltserlaubnis noch von Ihrem Ehemann abhängig ist, können Sie mit diesem Dokument eine eigene Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese wird Ihnen gewährt, wenn Sie länger als 2 Jahre mit ihrem Ehemann in Deutschland zusammen gelebt haben oder Mutter eines deutschen Kindes sind oder werden. Ist die Frist von 2 Jahren noch nicht erfüllt, entscheidet die Ausländerbehörde im Einzelfall. Scheuen Sie sich nicht vor einem Besuch in der Ausländerbehörde. Sie haben, wie auch deutsche Frauen, einen Anspruch auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II Leistungen, ohne eine Ausweisung befürchten zu müssen.
Formen der Gewalt
Auswirkungen von Gewalterfahrung
Handlungsmöglichkeiten
Infobroschüre - Anonyme Spurensicherung - Infoflyer zu Stalking - Link zu digitaler Gewalt