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was tun bei Gewalt?

Gewaltschutz – Information

 

Nach § 34a des Polizeigesetzes NRW kann die Polizei im Fall von häuslicher Gewalt, d.h. nach Gewaltandrohung oder Gewaltausübung, Ihren gewalttätigen Partner (Ex-Lebenspartner, Ex-Ehemann, jede erwachsene Person in der Wohngemeinschaft/Familie) sofort aus der Wohnung weisen und ihm ein Rückkehrverbot bis zu 10 Tagen erteilen.

 

Wenn Sie zuhause Gewalt erleben, können Sie die Polizei verständigen (Tel. 110 ). Die Polizei hat die Möglichkeit, den Täter für 10 Tage aus der Wohnung zu verweisen. Der Mann muss die Schlüssel abgeben und die Wohnung verlassen. In dieser Zeit darf er nicht in die gemeinsame Wohnung zurückkehren. Die Einhaltung des Rückkehrverbotes wird von der Polizei überprüft.

 

Die Polizei macht ein Kurzprotokoll, das Sie erhalten. Dieses Kurzprotokoll dokumentiert die Gewalttätigkeit. Sie können bei Gericht einen Eilantrag stellen, dass Sie alleine in der Wohnung bleiben können. Sobald der Antrag bei Gericht eingeht, wird der Täter weitere 10 Tage aus der Wohnung (weg-) gewiesen. In dieser Zeit muss das Gericht eine Entscheidung treffen; eine weitere Zuweisung wird in der Regel auf sechs Monate befristet. In dieser Zeit sollten Sie sich darüber klar werden, wie es weiter gehen soll. Je nachdem, ob Sie verheiratet sind oder nicht, sind die erforderlichen Schritte unterschiedlich. Eine Beratung durch eine Rechtsanwältin ist sinnvoll und wichtig. 

 

Falls Ihre Aufenthaltserlaubnis noch von Ihrem Ehemann abhängig ist, können Sie mit diesem Dokument eine eigene Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese wird Ihnen gewährt, wenn Sie länger als 2 Jahre mit ihrem Ehemann in Deutschland zusammen gelebt haben oder Mutter eines deutschen Kindes sind oder werden. Ist die Frist von 2 Jahren noch nicht erfüllt, entscheidet die Ausländerbehörde im Einzelfall. Scheuen Sie sich nicht vor einem Besuch in der Ausländerbehörde. Sie haben, wie auch deutsche Frauen, einen Anspruch auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II Leistungen, ohne eine Ausweisung befürchten zu müssen.

 

Formen der Gewalt

Gewalt gehört für viele Frauen nach wie vor zum Alltag. Jede vierte Frau in Deutschland ist mindestens schon einmal vom ihrem Mann oder Partner misshandelt worden. Gewalt hat viele Gesichter:

  • körperliche Gewalt wie schlagen, stoßen, treten….
  • psychische Misshandlung: beschimpfen, beleidigen, für verrückt erklären...
  • finanzielle Gewalt: Geld verweigern, wegnehmen , einteilen...
  • Isolation: einsperren, verbieten von Außenkontakten, ständige Kontrolle...
  • Einschüchterung: durch Blicke, Gesten, Schreien, Toben, Zerstörung von Gegenständen...
  • Drohungen: er droht sich selbst, der Frau, den Kindern etwas anzutun...
  • abstreiten/bagatellisieren: vorgefallene Misshandlungen abstreiten oder verharmlosen; der Frau die Schuld zuschreiben...
  • Demütigungen: schlecht machen vor Familie, Freunden und Bekannten...

Auswirkungen von Gewalterfahrung

Bei Frauen, die über längere Zeit Gewalt ausgesetzt sind und zwar in ihrem Zuhause, der Ort, der eigentlich Sicherheit bedeutet, zeigen sich verschiedene Auswirkungen. Am häufigsten können beobachtet werden: Verletzung des Selbstwertgefühls, Unsicherheit, Angst, Depression, Krankheiten, körperliche Verletzung, Selbstzweifel und Schamgefühle. Traditionell immer noch dazu erzogen für das Gelingen der Partnerschaft verantwortlich zu sein, suchen Frauen oft erstmal die Schuld bei sich und betrachten die alltägliche Gewalt als Folge ihres persönlichen Versagens. Sie schämen sich, selbst mit einer engen Freundin darüber zu sprechen. Und immer wieder hoffen sie, dass es diesmal das letzte Mal war, denn es gab/gibt auch andere Zeiten.

 

Handlungsmöglichkeiten

Neben der Möglichkeit die Polizei zu rufen (s. Gewaltschutzgesetz), zu Vertrauten oder ins Frauenhaus zu fliehen, ist es vor allem wichtig sich anderen Menschen, denen Sie vertrauen können, mitzuteilen. Je mehr von der Gewalt wissen, umso mehr können auf Sie achten. Darüber hinaus können Sie folgende Sicherheitsvorkehrungen treffen:

  • vertraute Menschen bitten, in regelmäßigen Abständen oder in besonderen Gefahrenzeiten bei Ihnen anzurufen oder vorbeizukommen.
  • die Hausärztin einweihen
  • Atteste sammeln
  • ein abschließbares eigenes Zimmer beziehen/aufsuchen
  • im Zimmer der Kinder mit übernachten
  • sich im Notfall in Reichweite des Telefons aufhalten, evtl. eine Notnummer gespeichert halten
  • ein eigenes Handy, mit dem Sie im Notfall Hilfe herbeiholen können
  • einen Selbstverteidigungskurs besuchen
  • einen „Sicherheitskoffer“ mit wichtigen Unterlagen und evtl. notwendiger Kleidung für Sie (und die Kinder) bei einer vertrauten Person deponieren
  • etc.

Infobroschüre - Anonyme Spurensicherung - Infoflyer zu Stalking

Als Mitglied der Arbeitsgruppe "Unterstützungsangebote für Frauen" beim Runden Tisch GewAlternativen gegen häusliche Gewalt im Kreis Borken haben wir eine Broschüre "Nur Mut! Handlungsmöglichkeiten für Frauen in Gewaltbeziehung" erstellt, die auf www.kreis-borken.de eingestellt ist und Sie als PDF Dokument herunterladen können.

 

Medizinische Versorgung und anonyme Spurensicherung wird angeboten beim St. Agnes-Hospital Bocholt, Barloer Weg 125, 46397 Bocholt, Tel. 02871-200.

Informationen dazu: Dein Körper, ein Tatort, Flyer zu Anonymen Spurensicherung

 

Was tun bei Stalking? - Informationsbroschüre vom bff - Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe